Hardware-Entsorgung ist die rechtskonforme Erfassung, Erstbehandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wir sind als Erstbehandlungsanlage registriert und nach KrWG § 56 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert.
Mit unserer Beauftragung geht die operative Haftung für die fachgerechte Verwertung auf uns über. Sie erhalten Entsorgungsnachweis, Vernichtungszeugnis und CO₂-Einsparbericht — prüfungssicher gegenüber Behörden, Aufsicht und interner Revision.
Warum die Wahl des Entsorgers Haftungsfrage ist
Ein falscher Entsorgungsweg bleibt rechtlich in Ihrer Verantwortung — auch dann, wenn ein Dienstleister beauftragt wurde. ElektroG fordert getrennte Erfassung, Erstbehandlung und Verwertungsquoten von 75–85 %. Verstöße sind mit Bußgeldern bis 100.000 EUR und potenziell erheblichem Imageschaden bewehrt.
Nur wer von einer registrierten Erstbehandlungsanlage abholen lässt, überträgt die operative Verantwortung wirksam.
Was wir entsorgen
- Notebooks, Desktops, Workstations
- Server, Storage-Systeme, Tape-Libraries
- Netzwerktechnik: Switches, Router, Firewalls, Access Points
- Monitore und Bildschirme aller Bauformen
- Drucker, Multifunktionsgeräte, Plotter
- Telefonanlagen, VoIP-Geräte, Konferenztechnik
- Peripherie und Kabel
Unser 6-Schritt-Entsorgungsprozess
Rechtliche Absicherung — unser Zertifizierungs-Stack
- ElektroG Erstbehandlungsanlage — registriert bei der Stiftung EAR. Mehr: ElektroG-Compliance .
- KrWG § 56 — zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, Pflichtnachweis in nahezu allen öffentlichen Ausschreibungen.
- ISO 14001 — extern auditiertes Umweltmanagementsystem. Mehr: ISO 14001 .
- DIN 66399 / ISO 21964 — zertifizierte Datenträgervernichtung als Bestandteil jeder Entsorgung.
Reuse vor Recycle — der ESG-Hebel
Hardware-Entsorgung ist der schwächste Schritt der ITAD-Hierarchie. Bevor wir Material zurückgewinnen, prüfen wir jede Einheit auf Wiederverwendung. Bis zu 70 % der ausgesonderten Business-IT in deutschen Unternehmen sind technisch noch vermarktbar.
Pro Notebook, das wieder in Nutzung kommt, sparen Sie ca. 300 kg CO₂eq gegenüber Neuproduktion. Diese Einsparung erscheint in Ihrem Abschlussbericht — als prüfungssichere Datenbasis für CSRD, ESRS E5 und GRI 306.
Was Sie nach jedem Auftrag erhalten
- Entsorgungsnachweis mit EAR-Registriernummer und Gerätekategorie
- Gewichtsprotokoll je Materialfraktion
- Vernichtungszeugnis für alle Datenträger nach DIN 66399
- CO₂-Einsparbericht für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Zero-Landfill-Bestätigung — kein Material auf Deponie
- 10 Jahre digitale Archivierung, Nachausstellung in 48 h