Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen zur getrennten Erfassung und fachgerechten Verwertung von Elektroaltgeräten. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer oder Nutzer — nicht beim Entsorger. Es sei denn, der Entsorger ist eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage.
Cyclotronix ist als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert und gleichzeitig nach KrWG § 56 zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Mit unserer Beauftragung geht die operative Haftung auf uns über.
Was das ElektroG verlangt
- Getrennte Erfassung — Elektroaltgeräte dürfen nicht in den allgemeinen Abfall.
- Erstbehandlung durch zertifizierte Anlagen — Demontage, Schadstoffentfrachtung und Verwertung müssen in zugelassenen Erstbehandlungsanlagen erfolgen.
- Verwertungsquoten — Material muss zu definierten Mindestquoten verwertet werden — je nach Gerätekategorie 75–85 %.
- Dokumentationspflicht — Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung muss vorgehalten werden.
Bei welchen Unternehmen die Pflicht greift
Praktisch jedes Unternehmen mit Büro-IT — und das ist heute fast jedes. Notebooks, Server, Drucker, Monitore, Telefonanlagen und sogar bestimmte Möbel-integrierte Elektroteile sind ElektroG- pflichtig.
Falsche Entsorgung kann Bußgelder bis 100.000 EUR und erhebliche Imageschäden auslösen — insbesondere in regulierten Branchen mit aufsichtsrechtlicher Lieferantenprüfung.
Unsere Erstbehandlungs-Zulassung
Cyclotronix ist nach ElektroG als Erstbehandlungsanlage registriert. Die EAR-Registriernummer ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte- Register öffentlich einsehbar — Ihre Beschaffungsabteilung kann unsere Zulassung ohne Anruf selbst verifizieren.
EAR-Registriernummer: [wird bei Veröffentlichung eingetragen]
Was unsere Zulassung abdeckt
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Schadstoffentfrachtung (Quecksilber, Batterien, Kondensatoren)
- Sortenreine Demontage
- Zertifizierte Downstream-Verwertung
Haftungswirkung für Sie
Solange Ihre Aussonderung durch eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage erfolgt und Sie den Entsorgungsnachweis vorhalten, ist Ihre ElektroG-Pflicht erfüllt. Die operative Haftung für die fachgerechte Verwertung geht auf uns über.
Mehr zum operativen Prozess: Umweltgerechte Hardware-Entsorgung .
Dokumentation
Unsere Entsorgungsnachweise enthalten:
- EAR-Registriernummer
- Genaue Gerätekategorie nach ElektroG-Anhang 1
- Verarbeitetes Gewicht je Kategorie
- Verwertungswege und nachgelagerte Recycler
- Verwertungsquoten je Materialfraktion
Aufbewahrung 10 Jahre digital, Nachausstellung innerhalb von 48 Stunden — auch rückwirkend für Behördenanfragen oder Audits.
Im Verbund mit anderen Zertifizierungen
Unsere ElektroG-Zulassung wirkt im Verbund mit:
- KrWG § 56 — Entsorgungsfachbetrieb, Pflichtnachweis in nahezu allen öffentlichen Ausschreibungen.
- ISO 14001 — extern auditiertes Umweltmanagementsystem für ESG-Reporting.
- DIN 66399 / ISO 21964 — zertifizierte Datenträgervernichtung als Bestandteil jeder Entsorgung.
Sprechen Sie uns an
+49 342 0669 4832 · hello@cyclotronix.com
ElektroG-Zulassungsdokumentation und Muster-Entsorgungsnachweis auf Anfrage.